§ 2d AdVermiG-Bescheinigung - Verlängerung

Leistungsbeschreibung

Die Adoptiveltern erhalten von der Auslandsvermittlungsstelle eine Bescheinigung über die ordentliche Vermittlung (Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren).

Mit dieser Bescheinigung können behördliche Verfahren erledigt werden, die im Zusammenhang mit dem angenommenen Kind stehen.

Die Bescheinigung gilt für 2 Jahre und endet mit der gerichtlichen Entscheidung über die Auslandsadoption. Falls innerhalb der 2 Jahre das Verfahren nicht abgeschlossen ist, kann die Bescheinigung auf Antrag um 1 Jahr verlängert werden.

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Gebühren/Kosten

Im Rahmen einer Adoption aus dem Ausland entstehen nach § 5 AdVermiStAnKoV Kosten. Die zuständige Stelle informiert über die Höhe der Gebühren und der weiteren Kosten. Die Verfahrensgebühren der Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft weichen von diesen Kosten ab.