Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.  

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.adoption-und-pflegekinderwesen.de veröffentlichten Webauftritt des Senators für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen Stabstelle 4-1 Programmbüro „Themenfeld Familie & Kind", Rudolf-Hilferding-Platz 1 28195 Bremen, Telefon: 0421 361-0, E-Mail: tf-fam-kind@finanzen.bremen.de

(Bitte keine Antragsunterlagen an diese E-Mail-Adresse senden.)

Wann wurde die Website veröffentlicht?

Diese Website wurde am 02.08.2023 veröffentlicht.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Bewertung der ]init[ AG für digitale Kommunikation vom 31.08.2023.

Die Beseitigung von neu identifizierten Barrieren wird veranlasst und von der zuständigen Stelle durch geeignete Alternativen ergänzt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei und unvereinbar mit der BITV 2.0 sind: 

  1. Beschreibung: In den Kachelelementen mit Bild sind noch Linktexte enthalten, die ohne Kontext nicht verständlich sind. 
    Maßnahme: Die entsprechenden Links werden entfernt, da es Alternativen für die Bedienung der Kachelelemente gibt.

  2. Beschreibung: Bei den Bildern von Kachelelementen handelt es sich derzeit um bedienbare Elemente, die nicht mit der Tastatur erreichbar sind. 
    Maßnahme: Die Bilder werden zu nicht bedienbaren Elementen gemacht.

  3. Beschreibung: In der Zuständigkeitssuche lassen sich Anfragen aktuell in manchen Fällen nur absenden, wenn die automatisch vervollständigte Postleitzahl gewählt wird. 
    Maßnahme: Eine Lösung des Problems wird aktuell erarbeitet.

  4. Beschreibung: Werden in der Zuständigkeitssuche keine Ergebnisse gefunden, wird die Meldung “Keine Ergebnisse gefunden” von Screenreadern doppelt vorgelesen.
    Maßnahme: Die doppelte Ausgabe wird entfernt.

  5. Beschreibung: Der Kontrast von Links in Fließtexten ist nicht ausreichend.
    Maßnahme: Der Kontrast wird erhöht. 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 13.12.2023 erstellt bzw. überarbeitet. 

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben
Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? 
Melden Sie sich gerne bei uns unter: 
 
Rudolf-Hilferding-Platz 1 
28195 Bremen 
Telefon: 0421 361-0 
E-Mail: tf-fam-kind@finanzen.bremen.de 

(Bitte keine Antragsunterlagen an diese E-Mail-Adresse senden.)

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer 
Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. 

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik 
Teerhof 59 
28195 Bremen 

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