Häufig gestellte Fragen zum Pflegekinderwesen

Anlaufstellen in akuten Hilfesituationen

Manchmal können unterschiedliche Gründe zu einer Situation führen, die Sie möglicherweise nicht alleine bewältigen können. Für einen solchen Fall finden Sie hier verschiedene Kontaktdaten, um sich über Hilfe- und Unterstützungsstellen zu informieren.

Hilfe bei Notfällen

Allgemein

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Manchmal können Kinder oder Jugendliche nicht mehr bei ihren Eltern leben. Das kann viele Gründe haben. Eine Pflegefamilie ist dann oft eine gute Wahl. Sie bietet stabile Strukturen und Zuwendung und sie fördert das Kind oder den Jugendlichen – für eine kürzere Zeit oder langfristig. In jedem Fall bieten Pflegeeltern einen geschützten, familiären Rahmen. Wer Verantwortung für ein Kind oder einen jungen Menschen übernimmt, gibt ihm Halt und Stabilität.

Ein Pflegekind ist kein Adoptivkind. Es wohnt zwar bei den Pflegeeltern, die leiblichen Eltern sind aber weiterhin sorgeberechtigt und unterhaltsverpflichtet. Ist ein Kind oder Jugendlicher gefährdet, kann das Familiengericht das elterliche Sorgerecht einschränken oder entziehen und einer Pflegerin oder einem Vormund übertragen. Auch Pflegeeltern können Pfleger oder Vormund werden. In der Regel üben Pflegepersonen stellvertretend für die Eltern das Sorgerecht aus. Hierzu gehören insbesondere die Erziehung, Versorgung und Beaufsichtigung des Pflegekindes sowie die Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens.

Können Kinder oder Jugendliche nicht länger bei ihren Eltern bleiben gibt es verschiedene Möglichkeiten ein Teil einer Pflegefamilie zu werden. Grundsätzlich kann man unterscheiden, ob die Betreuung in einer Pflegefamilie kurz- oder langfristig angelegt ist und eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie möglich ist, wenn sich die dortigen Verhältnisse gebessert haben. Für die Betreuung von Kindern oder Jugendlichen mit einem erweiterten Förderbedarf aufgrund einer schweren emotionalen, psychischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung sind besondere persönliche und soziale Kompetenzen der Pflegepersonen erforderlich.

Wer sich mit der Frage beschäftigt, vielleicht ein Pflegekind aufzunehmen, sollte bei seinem örtlichen Pflegekinderdienst oder Jugendamt einen Infoabend besuchen. Dieser ist unverbindlich, anonym und kostenlos. Dort werden alle wichtigen Fragen besprochen und das Vermittlungsverfahren wird dargestellt. In einem individuellen Rahmen können dabei auch vertrauliche Fragen beantwortet werden. Der Infoabend ist kostenlos.

Die Vermittlung eines Pflegekindes erfolgt im Auftrag der jeweiligen Kommune und ist kostenlos. Allerdings können im weiteren Vermittlungsprozess geringe Kosten aufgrund einer verbindlichen Teilnahme an Qualifizierungskursen entstehen. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Örtlichen Pflegekinderdienst oder Jugendamt.

Kinder, die in einer Pflegefamilie untergebracht werden, müssen die Trennung von ihrer Familie und oftmals auch vom vertrauten sozialen Umfeld verkraften. Zudem haben sie oft sehr belastende Erfahrungen gemacht. Dies kann sich im Verhalten des Kindes ausdrücken. Pflegefamilien brauchen neben einer Belastbarkeit und Offenheit deshalb auch die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Fachleuten, die das Kind unterstützen. Zugleich ist es für das Kind von großer Bedeutung, wenn die Pflegeeltern seinen Eltern mit einer wertschätzenden Haltung empathisch gegenübertreten können.

Probleme in einer Familie können dazu führen, dass Eltern kurz- oder längerfristig nicht mehr für ihre Kinder sorgen können. Für manche jungen Menschen ist es dann eine gute Lösung in einer Pflegefamilie zu leben, in der sie stabile Strukturen vorfinden, Zuwendung erfahren und die nötige Förderung bekommen. Das kann eine zeitlich befristete Aufnahme bei Pflegeeltern bedeuten. Die allermeisten Pflegeverhältnisse sind allerdings auf Dauer angelegt. Mit Hilfe des Pflegekinderdienstes oder dem Jugendamt soll jedes Kind die Pflegefamilie finden, die zu ihm passt, um eine Chance zu bekommen, sich zu entwickeln sowie selbstständig und seöbstbewusst zu leben.

Ob und wie häufig es zum Kontakt zwischen dem pflegekind und seiner leiblichen Herkunftsfamilie kommt ist sehr individuell. Grundsätzlich soll der Kontakt so gut wie möglich aufrechterhalten werden.

Ein Pflegekind kann kurz- oder langfristig in einer Pflegefamilie bleiben. Die meisten Pflegeverhältnisse in der Vollzeitpflege sind auf Dauer angelegt. Sie enden in der Regel mit dem 18. Lebensjahr des Pflegekindes. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Hilfeplanung wird geprüft, ob ein Pflegekind wieder in seine/ihre Herkunftsfamilie zurückkehren kann. In der Praxis passiert dies allerdings nur selten. Natürlich kann es aber Gründe geben, warum ein jugendliches Pflegekind oder dessen Pflegefamilie Veränderungen wünschen. Die Beendigung von Pflegeverhältnisse gründet dann auf dem Einvernehmen aller Beteiligten.

Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie darüber nachdenken, dass es für Ihr Kind vielleicht besser wäre, wenn es (vorübergehend) in eine Pflegefamilie zieht, können Sie sich an Ihr örtliches Jugendamt wenden. Dort erhalten Sie Beratung und Unterstützung darüber, welche Hilfsangebote im Rahmen der Hilfen zur Erziehung zur Verfügung stehen.

Voraussetzungen

Grundsätzlich kann jeder Erwachsene Pflegekinder aufnehmen. Die Aufnahme von Pflegekindern ist unabhängig von Nationalität, Konfession, Familienstand und Geschlecht. Kinder sollen bei Ihnen Geborgenheit, Sicherheit und Liebe erfahren können. Sie brauchen ausreichend Zeit, Toleranz und Geduld, Einfühlungs- und Durchhaltevermögen, sowie die Freude an besonderen Herausforderungen. Sie sollten bereit sein, die leibliche Familie der Kinder zu akzeptieren und regelmäßige Kontakte zur Familie zu unterstützen. Leben Sie in Partnerschaft oder Familie, müssen alle im Haushalt lebenden Personen mit der Aufnahme eines Pflegekindes einverstanden sein. Ihre persönlichen Verhältnisse sollten unbelastet und grundsätzlich stabil sein. Idealerweise haben Sie bereits Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Für die gute Entwicklung der Kinder ist Ihre Bereitschaft zur offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Fachkräften der Pflegekinderdienste wichtig.

PiB bringt Pflegekinder und Pflegeeltern unter verschiedenen fachlichen Gesichtspunkten zusammen, die in der Zusammenarbeit offengelegt werden. Dabei ist jede Vermittlung so individuell wie das Kind, seine Eltern oder die Pflegefamilie. Aber oft spielt das Alter eine Rolle, wenn es darum geht, ob man langfristig eine Bindung eingehen kann. Denn Kindern sollen weitere Beziehungsabbrüche möglichst erspart bleiben. Für Jugendliche dagegen kann es wichtig sein, erziehungserfahrene ältere Pflegeltern an die Seite zu bekommen. Solche und andere Themen werden beim Infoabend und im weiteren Vermittlungsprozess angesprochen.

Das Alter der Pflegeeltern spielt eine Rolle bei der Vermittlung. Es gilt der Grundsatz, dass Pflegekindern eine langfristige und erfüllte Beziehung zu den Pflegeeltern ermöglicht werden soll. Das heißt, je kleiner ein Kind, desto jünger können die Pflegeeltern sein. Ältere BewerberInnen, die vielleicht schon eigene Erziehungserfahrung haben, können älteren Kindern wichtige Partner sein.

Ja. Die Aufnahme eines Pflegekindes ist unabhängig von der Lebens- oder Familienform möglich.

Ja. Gleichzeitig ist zu beachten, dass es für Pflegekinder, unabhängig vom Alter, sehr wichtig ist, eine Bindung zu einer verlässlichen Bezugsperson in der neuen Pflegefamilie entwickeln zu können. Für viele Kinder ist das eine neue Erfahrung – und gemeinsame Zeit ist in diesem Prozess ein wichtiger fördernder Faktor. Das gilt besonders für die ersten Jahre des gemeinsamen Lebens, hängt aber auch von der Situation des Kindes und dem Stand seiner Integration in der Pflegefamilie ab.

Ja. Die Voraussetzung ist ein langfristiger Aufenthalt in Deutschland. Auch sollten BewerberInnen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.

Das Pflegekind muss nicht zwingend über ein eigenes Zimmer verfügen. Allerdings muss in Ihrem Haushalt ausreichend Platz vorhanden, damit das Pflegekind auch Raum bekommt, um für sich zu sein.

Pflegekinder sollen in einem sicheren Umfeld aufwachsen können. Alle Personen die im Haushalt leben legen deshalb ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Die Kosten dafür werden erstattet. Paare, die zusammen leben, betrachten wir grundsätzlich als Partner:innen im Erziehungsprozess. Es wird daher von beiden erwartet, an den Qualifizierungskursen teilzunehmen und die notwendigen Nachweise für die Eignungsüberprüfung vorzulegen.

Mitsprache

Alle Wünsche und Bedenken werden im Vermittlungsverfahren persönlich und offen besprochen, denn natürlich sollten Kind und Familie zueinander passen. Pflegeeltern treffen im Zuge der Vermittlung auch die Eltern des Kindes. Das gehört bei PiB zum Vermittlungsprozess.

Während der Beratungsgespräche und des weiteren Vermittlungsprozesses können Sie solche Aspekte, die Ihnen wichtig sind, besprechen. Grundsätzlich sollten Pflegekinder und Pflegefamilien gut zusammenpassen.

Unterstützung

Entscheiden Sie sich dafür Pflegeperson zu werden, erhalten Sie umfangreiche Unterstützung durch Ihren örtlichen Pflegekinderdienst oder dem Jugendamt. Diese beraten und unterstützen Sie während des Vermittlungsprozesses sowie allen notwendigen Qualifizierungen. Auch nach der Aufnahme eines Pflegekindes können Sie sich an eine Fachberatung mit Fragen und Anliegen jeder Art wenden. 

Pflegeeltern sind dem Kind gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet. Unabhängig von Ihrem eigenem Einkommen bekommen Sie einen steuerfreien monatlichen Pauschalbetrag, der den Lebensunterhalt des Pflegekindes sowie die Erziehungskosten abdeckt. Die Höhe des Pauschalbetrages richtet sich nach dem Alter und Bedarf des Pflegekindes. Weitere Beihilfen für unregelmäßige oder einmalige Sachausgaben sowie Zuschüsse zur Altersvorsorge oder Kranken- und Unfallversicherung von Pflegepersonen sind möglich. Weitere Informationen über finanzielle Details erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Pflegekinderdienst oder Jugendamt sowie auf den Infoabenden.  

Auswärtige Bewerber:innen

Sie interessieren sich für die Aufnahme eines Pflegekindes aus Hamburg, wohnen aber in einem anderen Bundesland?

Über den Online-Dienst Pflegekinderwesen Digital können Sie auch mit einer zuständigen Stelle außerhalb Ihres eigenen Bundeslandes Kontakt aufnehmen. Bitte entnehmen Sie aus dem PDF-Dokument die Postleitzahl für den zuständigen Pflegekinderdienst außerhalb ihres eigenen Bundeslandes und vereinbaren Sie mit der genannten Postleitzahl über den Online-Dienst ein persönliches Beratungsgespräch.

Außerhalb des Bundeslandes Hamburg steht der Dienst aktuell noch nicht zur Verfügung. Diese Liste wird laufend aktualisiert.

Zuständigkeitssuche Pflegekinderwesen

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