Ersetzung der Einwilligung

Leistungsbeschreibung

Für eine Adoption, bedarf es der Einwilligung beider Eltern und des Kindes. In Ausnahmefällen kann das Familiengericht die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen. Das zuständige Jugendamt ist verpflichtet, die Eltern zu dem Verfahren zu beraten und belehren.

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Verfahrensablauf

Das Kind oder seine gesetzliche Vertretung beantragt die Ersetzung der Einwilligung des Elternteils beim Familiengericht.

In den entsprechenden Fällen belehrt und berät die Adoptionsvermittlungsstelle des zuständigen Jugendamtes die betroffenen Elternteile.

Das Familiengericht entscheidet unter Beteiligung des Elternteils, dessen Einwilligung ersetzt werden soll, und mit Anhörung des Jugendamtes, ob die Einwilligung ersetzt wird.