Gebührenerhebung bei Auslandsadoption

Leistungsbeschreibung

Es gibt Gebühren für die Durchführung einer Eignungsprüfung durch eine staatliche Adoptionsvermittlungsstelle und für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens. Die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes informiert über die Höhe der Kosten und begleitet den Prozess.

Im Rahmen der Adoption eines Kindes aus dem Ausland entstehen weitere Kosten. Dabei handelt es sich um Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand.

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Gebühren/Kosten

Im Rahmen einer Adoption aus dem Ausland entstehen nach § 5 AdVermiStAnKoV Kosten. Die zuständige Stelle informiert über die Höhe der Gebühren und der weiteren Kosten. Die Verfahrensgebühren der Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft weichen von diesen Kosten ab.