Umwandlung in starke Adoption

Leistungsbeschreibung

Bei der internationalen Adoption wird ein Kind aus dem Ausland adoptiert. Diese Adoption kann nur schwache Wirkung haben und muss in Deutschland in eine starke Adoption umgewandelt werden. Dieser Antrag muss beim Familiengericht gestellt werden. Bei diesem Prozess können das Jugendamt und die Auslandsvermittlungsstelle beratend tätig sein.

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Gebühren/Kosten

Im Rahmen einer Adoption aus dem Ausland entstehen nach § 5 AdVermiStAnKoV Kosten. Die zuständige Stelle informiert über die Höhe der Gebühren und der weiteren Kosten. Die Verfahrensgebühren der Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft weichen von diesen Kosten ab.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Umwandlung muss vom zuständigen Familiengericht gestellt werden. Das Jugendamt und die zuständige Auslandsvermittlungsstelle können Sie dazu beraten.