Vermittlungsakten Einsicht

Leistungsbeschreibung

Als adoptierte Person können Sie ab dem 16. Geburtstag selbst Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption nehmen, wenn Interessen anderer Betroffener, gemeint sind hier vor allem die leiblichen Eltern, einer Einsicht nicht entgegenstehen und überwiegen.

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Benötigte Unterlagen

Da anlässlich einer Akteneinsicht und auch durch einen Auszug aus dem Personenstandsregister persönliche Daten bekannt werden, wird in der Regel der Nachweis der eigenen Identität durch die Vorlage eines gültigen Ausweises (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches) erforderlich sein.

Verfahrensablauf

Die Adoptionsvermittlungsstelle, die Ihre Vermittlung durchgeführt hat, gibt Ihnen und Ihren sorgeberechtigten Eltern, soweit dies im Einzelfall möglich ist, Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption. Die Fachkräfte informieren Sie über Ihre Herkunft und Lebenssituation, sofern ihnen Informationen dazu vorliegen und dem keine Interessen anderer Personen entgegenstehen.

Vor dem Besuch der Adoptionsvermittlungsstelle ist eine telefonische Anfrage und Terminvereinbarung zu empfehlen.