Verwandtenadoption

Leistungsbeschreibung

Bei der Verwandtenadoption wird ein verwandtes Kind, etwa die Nichte, der Neffe oder das Enkelkind, adoptiert.

Dabei erlischt anders als bei der Volladoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.

Ob die annehmenden Eltern geeignet sind und das Kindeswohl garantiert werden kann, ist genauso sorgfältig zu prüfen wie bei einer Fremdadoption.

Das Kindeswohl steht dabei immer an erster Stelle. Ein Eltern-Kind-Verhältnis muss durch die Adoption entstehen.

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Benötigte Unterlagen

  • Kopie der Abschriften aus dem Geburtenregister
  • Kopie der Heiratsurkunde
  • Ggf. Kopie der Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil ehemaliger Ehepartner:innen
  • Kopie der Geburtseinträge von ehelichen, nicht-ehelichen und adoptierten Kindern
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (BZR-Auszug) 
    Hier finden Sie weitere Informationen und können den Nachweis direkt beantragen.
  • Gesundheitszeugnis
  • Erweiterte Meldebescheinigung
  • Kopie von Einkommensnachweisen
  • Foto (wenn möglich kein Passfoto)

Verfahrensablauf

  • Die Adoptionsvermittlungsstelle berät alle Beteiligten
  • Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt
  • Die Adoptionsbedürftigkeit und Eignung werden überprüft
  • Das Familiengericht entscheidet über die Adoption