Leistungsbeschreibung
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Benötigte Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können je nach Bundesland von Inhalt und Umfang variieren. Weitere Informationen erhalten Sie von dem für Sie zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst „Pflegekinderwesen Digital“ mit dem Formular „Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen“ stellen.
Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.