Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes

Leistungsbeschreibung

Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse. Die pauschalen Leistungen können in der Anzahl, im Umfang und in der Höhe je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Bundesländer variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

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Verfahrensablauf

Für die Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung und mit Bekleidung sind in manchen Bundesländern keine Anträge notwendig.

Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pflegegeldpauschalen ausgezahlt.

Für die Säuglingserstausstattung reicht ein formloser Antrag. Sie können den Antrag über den Onlinedienst „Pflegekinderwesen Digital“ mit dem Formular „Sonstige Anträge“ digital stellen.

Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.