Monatliche Pauschalbeträge

Leistungsbeschreibung

Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege- und Erziehung gewährt.

Die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt des Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege- und Erziehung sind altersunabhängig und können sich in der Höhe je nach Pflegeform unterscheiden.

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Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können je nach Bundesland von Inhalt und Umfang variieren. Weitere Informationen erhalten Sie von dem für Sie zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

Verfahrensablauf

Pflegepersonen können die monatlichen Pauschalbeträge selbst beantragen, wenn ihnen eine Abtretungserklärung der Personensorgeberechtigten des Pflegekindes vorliegt.

Das örtliche Jugendamt oder der Pflegekinderdienst können Sie beraten. Sie können dort ggfs. auch einen Antrag auf einmalige Beihilfe oder Zuschuss stellen.

Sie können einen Antrag auf monatliche Pauschalbeträge dann auch über den Onlinedienst „Pflegekinderwesen Digital“ mit dem Formular „Monatlicher Pauschalbetrag in der Vollzeitpflege (Leistungen nach § 33 i.V.m § 39 SGB VIII)“ digital stellen.