Sonstige Annexleistungen

Leistungsbeschreibung

Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird überlaufende Leistungen gedeckt.

Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden.

Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu:

  • Klassenfahrten
  • Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
  • Nachhilfeunterricht
  • Lernmittel/Ausbildungsmittel
  • Fahrrad
  • Fahrkosten

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Verfahrensablauf

Das Jugendamt prüft den individuellen Anspruch und den Umfang der Beihilfe oder des Zuschusses. Ein Rechtsanspruch auf eine einmalige Beihilfe oder einen Zuschuss besteht nicht.

Das örtliche Jugendamt oder der Pflegekinderdienst können Sie beraten. Sie können dort ggfs. auch einen Antrag auf einmalige Beihilfe oder Zuschuss stellen.

Sie können einen Antrag auf einmalige Beihilfe oder Zuschuss über den Onlinedienst „Pflegekinderwesen Digital“ mit dem Formular „Sonstige Anträge“ digital stellen.